Für Ihre Teilnahme, füllen Sie bitte die folgenden Felder sorgfältig aus. Unvollständige Angaben können im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Bitte lesen Sie vor dem Absenden Ihrer Bewerbung die Teilnahmebedingungen durch.
Vergabekriterien für ein „Meisterstipendium“ der Initiative „Elektromarken. Starke Partner.“.
Unterstützt werden Elektrohandwerker aus ganz Deutschland beim Erreichen eines Meisterstitels, die ihre Weiterbildung zum Meister frühestens zum 1. Januar 2020 begonnen haben oder sie bis spätestens 31. März 2021 antreten werden.
Zur Unterstützung gewährt die Initiative „Elektromarken. Starke Partner.“ nach Maßgabe der Richtlinien je ein Stipendium pro Stipendiat von insg. € 6.000,- wie folgt:
1.1. Die Höhe des Stipendiums beträgt maximal € 6.000,-, ausgezahlt in zwei Teilzahlungen zu jeweils 50 % zu Beginn und 50 % bei erfolgreichem Abschluss der Meisterausbildung.
1.2. Die Stipendiaten bewerben sich ausschließlich online auf www.elektromarken.de im Zeitraum 01.08. bis 15.10.2020 für ein Stipendium.
1.3. Auf die Gewährung von Unterstützungen der Initiative „Elektromarken. Starke Partner.“ besteht kein Rechtsanspruch.
2.1. Die Vergabe des Stipendiums erfolgt durch die Jury der Initiative „Elektromarken. Starke Partner.“.
2.2 Die Entscheidung über die Gewährung des Stipendiums wird in schriftlicher Form dem Stipendiat mitgeteilt.
2.3. Eine durch unwahre oder unvollständige Angaben oder auf andere gesetzwidrige Art erlangte Unterstützung ist zurückzuzahlen.
3.1. Für die Auswahl und Kürung der Gewinner des „Meisterstipendiums“ ist die Verarbeitung der im Anmeldeformular angegebenen Daten und der später eingereichten Unterlagen im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes erforderlich. Diese Daten werden von der Initiative »Elektromarken. Starke Partner.« bis zur Abwicklung der Vergabe und Publizierung der Gewinner des „Meisterstipendiums“ gespeichert.
Hierzu erklärt der Teilnehmer hiermit ausdrücklich seine Einwilligung. Der Teilnehmer willigt ebenfalls ein, dass die gespeicherten Kontaktdaten den Mitgliedsunternehmen der Initiative »Elektromarken. Starke Partner.« auf Anfrage – auch zu Werbezwecken (z. B. Newsletter) – übermittelt werden.
3.2. Auf die dem Teilnehmer zustehenden Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung der Daten wird hingewiesen. Der Teilnehmer kann jederzeit durch Widerruf die Einwilligung zur Verarbeitung seiner Daten aufheben. Mit dem Widerruf der Einwilligung ist auch die Teilnahme am Auswahlverfahren für das „Meisterstipendium“ beendet.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten also entsprechend für den Fall, dass sich die Teilnahmebedingungen als lückenhaft erweisen.